Gewerblich genutzte (Schwerlast-)Regale unterliegen einer allgemeinen Prüfpflicht. Zusätzlich gelten Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung 
(BetrSichV).
Wir überprüfen vorschriftsgemäß folgende Bereiche:

  • Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht.
  • Bei Feststellung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten.
  • Einführung eines Schadensprotokolls.
  • Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.
  • Regelmäßige Regalprüfungen.
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden.