Gewerblich genutzte (Schwerlast-)Regale unterliegen einer allgemeinen Prüfpflicht. Zusätzlich gelten Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV).
Wir überprüfen vorschriftsgemäß folgende Bereiche:
- Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht.
- Bei Feststellung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten.
- Einführung eines Schadensprotokolls.
- Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.
- Regelmäßige Regalprüfungen.
- Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden.